HEISSGELAGERTES EINSCHEIBENSICHERHEITSGLAS (ESG)
Bei der Herstellung des Ausgangsmaterials für ESG (Floatglas oder Ornamentglas) kann es zu gelegentlichen, optisch kaum wahrnehmbaren Verunreinigungen durch Nickelsulfid (NiS, kleiner 0,2 mm Durchmesser) kommen. Diese Einschlüsse sind unvermeidlich, spielen im Float- oder Ornamentglas aber keine Rolle. Wird eine Scheibe mit Nickelsulfid-Einschluss jedoch zu ESG weiterverarbeitet, kann diese Fehlstelle später, im eingebauten Zustand der ESG-Scheibe, durch Ausdehnung und Umwandlung des 2. NiS einen spontanen Bruch ohne jede äußere Einwirkung auslösen, selbst Jahre nach der Herstellung.
Deshalb werden ESG-Scheiben für Einsatzzwecke, bei denen das normale Spontanbruchrisiko nicht akzeptabel ist, einem zusätzlichen genormten Heißlagerungstest (nach DIN EN 14179) unterzogen, der dieses Restrisiko nochmal deutlich reduziert (nicht mehr als ein Bruch je 400 t heißgelagertem ESG)
Einsatz von ESG in großer Höhe
Beim Bruch einer ESG-Scheibe zerfällt die komplette Glaseinheit in kleine, stumpfkantige Glaskrümel. Bei einem Einsatz in großer Höhe bedeutet dies dennoch ein Sicherheitsrisiko, da diese Krümel ungehindert auf darunterliegende Verkehrsflächen stürzen können. Auf Grund der oben beschriebenen Freiwilligkeit einer Fremdüberwachung sieht die aktuelle DIN 18008 Teil 2 das vorhandene Restrisiko eines Spontanbruchs von heißgelagertem ESG nach DIN EN 14179 daher für den Einsatz in großer Einbauhöhe als zu hoch an.
Die aktuelle DIN 18008 Teil 2 „linienförmig gelagerte Verglasungen” definiert daher folgende Vorgaben:
Diese Fremdüberwachung ist beispielsweise bei heißgelagertem ESG nach RAL-GZ 525 „ESG-HF” durch die Prüfung nach den RAL Güte- und Prüfbestimmungen ESG-HF gegeben.
HEISSGELAGERTES EINSCHEIBENSICHERHEITSGLAS (ESG)