Dieses Kapitel beinhaltet das Merkblatt 024/2024 des Bundesverband Flachglas e. V.
Einleitung
Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit gewinnen zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Bezug auf das Bauwesen. Dabei spielen Umweltproduktdeklarationen (EPD) eine entscheidende Rolle. Doch was verbirgt sich hinter der Abkürzung und wie können diese richtig interpretiert werden?
Dieses Merkblatt bietet einen Überblick über die Struktur der EPD und enthaltene Informationen, um ein besseres Verständnis für ihre Bedeutung und Anwendung zu ermöglichen. Immer öfter wird man mit Fragen zu dieser Thematik konfrontiert. „Wie hoch ist das GWP deines Produktes? Hast du eine EPD? Welche PCR habt ihr verwendet? Wie hoch ist die graue Energie bzw. Emission eures Produktes?“
Rund um das Thema Nachhaltigkeit und vor allem bei Umweltproduktdeklarationen – auch Environmental Product Declarations (kurz: EPD) – gibt es viele verschiedene (teilweise auch neue) Abkürzungen, Begriffe und Fragen. Informationen zu den Umweltauswirkungen von (Bau-)Produkten stehen in den sogenannten „EPD“.
In diesem Merkblatt werden folgende Punkte erläutert:
Anmerkung 1: Im Weiteren werden die Begriffe in Deutsch zusammen mit der englischsprachigen Abkürzung in Klammern dargestellt.
Anmerkung 2: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Merkblatt das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Arbeit verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Bei Umweltproduktdeklarationen (EPD) handelt es sich um transparente, neutrale und wertungsfreie Dokumentationen der Umweltauswirkungen eines (Bau-) Produktes. Die Grundregeln für die Kategorie Bauprodukte werden in der EN 15804:2012 (derzeit gültige Ausgabe ist EN 15804:2012+A2:2019+AC:2021) beschrieben. EPD sind dem Typ III-Umweltkennzeichen nach EN ISO 14025 zugeordnet, das heißt, sie beruhen auf unabhängig verifizierten Daten aus Ökobilanzen und werden von einem Programmbetreiber verwaltet (siehe dazu auch Abbildung 6).
Welche Abschnitte des Lebenszyklus eines Produktes in EPD angegeben werden müssen, wird in EN 15804 beschrieben. In der Praxis werden die EPD vom Programmhalter, z. B. in Deutschland das IBU e. V. oder ift Rosenheim e. V., in der Regel in Datenbanken veröffentlicht, wie beispielsweise in der ÖKOBAUDAT.
Die nachfolgende Abbildung 1 erläutert in Kürze die Begriffe Produktkategorieregeln, Ökobilanz und Umweltproduktdeklaration. Eine genauere Beschreibung findet sich in diesem Merkblatt wieder.
Wie ist eine EPD aufgebaut?
Die Angaben, wie eine EPD für Bauprodukte grundsätzlich aufgebaut werden muss, finden sich in der ISO 14025 und der EN 15804.
EPD enthalten:
Neben den zitierten Normen bestimmt die für das jeweilige Produkt vorliegende Produktkategorieregel (PCR) den formalen Aufbau und die Inhalte für eine EPD.
Die unterschiedlichen Phasen des Lebenszykluses werden in sogenannte Module eingeteilt. Diese Module sind spezifische Abschnitte oder Kategorien in der Lebensphase eines Produktes. Abbildung 2 zeigt vereinfacht die Module in den Lebensphasen von der Herstellung bis zur Entsorgung.
Je nach Art der EPD können dabei verschiedene Module zusammen oder einzeln betrachtet werden. Dabei wird die Zusammenfassung einzelner Module unterschiedlich bezeichnet. Diese werden in Anlehnung an die EN 15804 wie folgt definiert:
Anmerkung 3: (Cradle to Cradle ist hier nicht mit dem Zertifizierungssystem „Cradle to Cradle“ zu verwechseln.) Die EPD beschreibt auch mit der Deklaration aller Module einen linearen Ansatz und keinen Kreislauf. Die Materialien liegen am Lebensende nicht mehr so vor wie zu Beginn.
Je nach Typ der EPD müssen unterschiedliche Module in den einzelnen Phasen betrachtet werden. In einer „Cradle to Gate“-Betrachtung wird unterschieden, ob nur die Module A1 bis A3 zusammen mit den verpflichtenden C-Modulen oder auch die optionalen Module (A4/A5, B1-B7) einbezogen werden. Welche Variante zu verwenden ist, ist vom betrachteten Produkt abhängig. Bei einer „Cradle to Grave“-Betrachtung sind alle Module von A1 bis C inklusive aller B-Module zu deklarieren.
Abbildung 3 zeigt, welche Module/Phasen verpflichtend und welche optional je Art der EPD zu deklarieren sind. In Abbildung 4 werden die Inhalte der einzelnen Phasen konkretisiert.
Arten der EPD nach einbezogenen Phasen des Lebenszyklus und Modulen für die Bewertung von Bauwerken (nach EN 15804)
1 Ersatz von Produktkomponenten
2 Nur möglich, wenn die Bedingungen für das Weglassen der Deklaration der Module C1-C4 und des Moduls D erfüllt sind
Beschreibung der Lebenszyklusphasen nach EN 15804 (ift Fachinformation NA-02/4 — September 2022)
Wie entsteht eine EPD?
Die Erstellung einer Umweltproduktdeklaration folgt einem mehr oder weniger genau definierten Ablauf und ist in den Grundzügen in Abbildung 5 dargestellt.
Produktkategorieregeln (PCR)
Produktkategorieregeln sind im Prinzip die Leitlinien für die Erstellung einer Umweltproduktdeklaration (EPD) eines Produktes. Basis für die Erstellung von PCR sind die Normen ISO 14025 und EN 15804. In diesen Regelwerken werden u. a. Regeln beschrieben um Berechnungs- und Modellierungsszenarien zu entwickeln, um die Umweltauswirkungen von Bauprodukten analysieren und beschreiben zu können. Die PCR der EN 17074 (c-PCR) beschreibt ergänzende Anforderungen für Flachglasprodukte zu den Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte nach EN 15804. Darüber hinaus gibt es von jedem Programmhalter weitere Vorgaben, u. a. mit eigenen Produktkategorieregeln (PCR).
Auf Basis der allgemeinen Regeln nach EN 15804 für eine EPD beschreibt die c-PCR spezifische Regeln zu technischen und ökologischen Aspekten bei der Herstellung sowie Informationen zur Nutzung und der End-of-Life Phase von Flachglasprodukten.
Nach EN 15804 und den ergänzenden Richtlinien der Programmhalter muss eine Ökobilanz (mindestens) eine Beschreibung der folgenden Punkte enthalten:
Für die Anwendung von Flachglasprodukten im Bauwesen ist die funktionale Einheit 1 m² und muss durch eines oder mehrere Leistungsmerkmale wie Lichtdurchlässigkeit, Reflexionsgrad, U-Wert, g-Wert, Schalldämmwert und Sicherheitsklassifizierung nach Europäischen Normen ergänzt werden.
Als Nutzungsdauer wird nach EN 17074 in der Regel ein Zeitraum von 30 Jahren für alle Glasprodukte verwendet. Die Angabe zur RSL erfolgt im Abschnitt „Produktinformation” einer EPD. Die Referenznutzungsdauer ist hilfreich, um die Auswirkungen eines Bauproduktes mit dessen Austausch innerhalb der Nutzungsdauer (ggf. Lebensdauer) eines anderen Bauteils, z. B. Fenster und Fassaden, zu bewerten. Die Bewertung erfolgt in Modul B4 „Ersatz“. Wird beispielsweise für die Ermittlung der Ökobilanz eines Fensters eine Nutzungszeit von 50 Jahren angenommen und für das Produkt „Isolierglas” aber 30 Jahre, so ist in der Bilanz der einmalige Ersatz/Austausch des Isolierglases zu berücksichtigen.
Modul B4 wird i.d.R. in einer EPD für Isolierglas nicht berücksichtigt, da bei einem Isolierglas kein Austausch von Komponenten während der Nutzungsdauer stattfindet.
Erstellungsprozess einer EPD
Mit der Systemgrenze wird festgelegt welche Prozesse, Gewinnung von Rohstoffen, Transport, etc., Teile des Systemmodells sind.
Bei diesen Kriterien werden quantitative Grenzen für die Berücksichtigung bestimmter Parameter angenommen. Massenanteile < 1 % für sehr kleinteilige Komponenten dürfen von der Betrachtung für die Ökobilanz ausgenommen werden. (Die 1 %-Regel gilt für den Einsatz von Energie und Masse. In Summe dürfen dabei nicht mehr als 5 % des Gesamtenergie- und Masseneinsatzes vernachlässigt werden).
Bei der Auswahl der Daten ist sicherzustellen, dass sie relevant, aktuell und vollständig sind. Die Datenqualität muss durch genaue, konsistente und verlässliche Informationen gewährleistet werden. Es sollten klare Kriterien für die Datenquelle, Erhebungsmethode und Validierung festgelegt werden, um die Integrität und Genauigkeit der Daten zu sichern.
Ökobilanz (Lebenszyklusanalyse)
Grundlage einer EPD ist die Ökobilanz (LCA). Welche Informationen für eine bestimmte Produktgruppe erforderlich sind und wie diese dargestellt werden sollen, wird, wie bereits beschrieben, in den PCR vorgegeben. Die Annahmen für die Berechnungen bzw. der Verwendung der entsprechenden Daten für die Ökobilanz obliegt in der Verantwortung des Ökobilanzierers.
Mit Ökobilanzen werden die Umweltwirkungen, z. B. eines Glasproduktes, bezogen auf die in den Produktkategorieregeln angegeben Nutzungsdauer, ermittelt. Hierbei können alle Lebensphasen – von der Rohstoffgewinnung über die Produktion, Transportwege und Gebrauch bis zur Verwertung, einbezogen werden. Eine Ökobilanz zeigt die Schwerpunkte der Umweltbelastung auf und unterstützt den Prozess der Verbesserung eines Produktes unter Umweltgesichtspunkten sowie die umweltgerechte Produktnutzung. Ebenso kann sie die Grundlage für fundierte Umweltaussagen gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und anderen Ansprechpartnern sein.
Die Normen EN ISO 14040 und EN ISO 14044 geben den Ablauf und den Rahmen zur Erstellung einer Ökobilanz vor.
Das prinzipielle Vorgehen bei der Durchführung einer Ökobilanz umfasst zum einen die Analyse der Stoff- und Energieströme des gesamten Produktsystems inklusive aller beteiligten Prozesse entlang des Lebensweges und zum anderen die systematische Erfassung der Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie der Natur entnommene Ressourcen, die in der sogenannten Sachbilanz berücksichtigt werden. Im Anschluss erfolgt im Rahmen der „Wirkungsabschätzung“ die Auswertung der potenziellen Umwelteffekte wie Treibhauseffekt, Sommersmog, Versauerung, Überdüngung etc.
Nachfolgend ist in Abbildung 7 der Ablauf einer Ökobilanz dargestellt.
Welche Ergebnisse werden in einer EPD im Detail angegeben?
Die Umweltwirkung eines Produktes wird in der EPD über die Umweltwirkungsindikatoren ausgedrückt. Dieses sind spezifische Größen, die verwendet werden, um die Auswirkungen eines Produkts, Prozesses oder einer Aktivität auf die Umwelt zu quantifizieren und zu vergleichen. Dabei wird u. a. in sogenannten „Kernindikatoren“ und „zusätzliche Umweltwirkungsindikatoren“ unterschieden. Die Indikatoren finden sich in der EN 15804 wie folgt benannt:
Nachfolgend sind einige Beispiele für Kernindikatoren aufgeführt:
Abbildung 8 zeigt die Tabelle mit den Werten der Kernindikatoren aus der Muster EPD für Flachglas.
Gesamtergebnistabelle Floatglas FG – Auszug aus der Muster-EPD M-EPD-FEG-001000 – V.2024 des Bundesverbandes Flachglas e. V. mit der Darstellung der Ergebnisse der Kernindikatoren
GWP-t – Klimawandel – gesamt
GWP-f – Klimawandel – fossil
GWB-b – Klimawandel – biogen
GWP-I – Klimawandel – Landnutzung und Landnutzungsänderung
ODP – Ozonabbau
AP – Versauerung
EP-fw – Eutrophierung – Süßwasser
EP-m – Eutrophierung – Salzwasser
EP-t – Eutrophierung – Land
POCP – Photochemische Ozonbildung
ADPF*2 – Verknappung von abiotischen Ressourcen – fossile Energieträger
ADPE*2 – Verknappung von abiotischen Ressourcen – Mineralien und Metalle
WDP*2 – Wassernutzung
Welche Arten einer EPD gibt es?
Vergleich von EPD
EPD sind nicht dazu geeignet, Produkte direkt miteinander zu vergleichen. Denn wie umweltfreundlich, ressourcenschonend oder nachhaltig ein Bauprodukt ist, hängt maßgeblich davon ab, in welchem (Gebäude-) Kontext es genutzt wird.
Man muss deshalb sehr vorsichtig sein, wenn man EPD vergleichen möchte. Um EPD vergleichen zu können, müssen diese auf Basis der gleichen „Spielregeln“ erstellt worden sein.
Diese sind u. a.
Eine EPD ist in der Regel eine allgemeine quantitative Abschätzung. Die projektspezifische EPD (projektspezifische Lieferwege/Lieferdistanzen, Glasaufbauten/-dicken, Glasqualitäten, Definitionen Glas- und/oder Oberflächenbehandlungen, Laminate, und Projektgrundlage) ist die detaillierte Einzelbetrachtung. Diese ist gesondert durch unabhängige Dritte projektspezifisch zu erstellen.
Um in Zukunft einmal Ökobilanzwerte vergleichend für eine Produktbewertung heranziehen zu können, bedarf es dazu noch einer auf europäischer Ebene detaillierten Normung und einheitlichen Festlegung, für welche betrachtete Lebensphase mit darin zu berücksichtigenden Modulen und auf welcher verwendeten Datenbasis der Ökobilanzierung EPD Daten für ein Produkt zu ermitteln sind. Es ist zu erwarten, dass die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) Anforderungen zur Deklaration von Umweltindikatoren stellen wird.
Literatur
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